Ich betreibe eine Privatpraxis. Das bedeutet, dass bei mir durchgeführte Therapien grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Die Therapiekosten werden, bei vorliegender behandlungsbedürftiger Diagnose in der Regel von privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe, der Heilfürsorge oder für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr übernommen. Eine Behandlung bei mir ist außerdem für Selbstzahler*innen möglich.
In Ausnahmefällen ist eine Behandlung über das sogenannte "Kostenerstattungsverfahren" mit den gesetzlichen Krankenkassen möglich.
Ich lerne Sie zunächst in einem persönlichen Erstgespräch kennen und kläre mit Ihnen Behandlungsbedürftigkeit und Behandlungsmodalitäten. Auch die möglichen Wege einer Kostenübernahme klären wir im Erstgespräch.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).
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